Gericht verbietet Bücher
Der Bergsteiger Reinhold Messner erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung der Nanga-Parbat-Tragödien
Reinhold Messner hat im Streit um den Tod seines Bruders vor 33 Jahren am Nanga Parbat die weitere Verbreitung von zwei Büchern vorerst gerichtlich verbieten lassen können. Das Hamburger Landgericht habe Einstweilige Verfügungen gegen zwei Münchner Verlage und deren Autoren erlassen, die ihm eine Mitschuld an dem Unglück geben, sagte gestern Messners Anwalt Michael Philippi.
Die von Messners ehemaligen Bergkameraden Hans Saler und Max-Engelhardt von Kienlin verfassten Bücher des A1-Verlages sowie des Verlages F.A. Herbig waren schon Ende Mai erschienen. Die Überprüfung habe sich aber hingezogen, da das Material sehr umfangreich sei, sagte Philippi. Beide Verlage können nach dem Gerichtsbeschluss noch die schon aufgelegten Bücher verkaufen, müssten aber bei einer Neuauflage alle beanstandeten Punkte streichen. Die nicht erwiesene Darstellung, Reinhold Messner habe nach der Besteigung des Gipfels seinen geschwächten Bruder Günther alleine auf den Rückweg zum Lager geschickt, um mit der Überschreitung des 8126 Meter hohen Berges Weltruhm zu erlangen, verletze Messners Persönlichkeitsrecht, argumentiert die Kanzlei. A1-Verlger Albert Völkmann konterte in einer ersten Reaktion: "Die Meinungsfreiheit ist ein im Grundgesetz garantiertes hohes Rechtsgut, das wir uns ungern von Reinhold Messner und seinen Anwälten definieren lassen möchten."
Unter anderem wird in dem Gerichtsbeschluss dem ehemaligen engen Messner-Freund von Kienlin untersagt, aus einer Tagebuchaufzeichnung ein Gespräch mit Messner zu zitieren. Messner habe eidesstattlich versichert, dass das Gespräch so nicht stattgefunden habe, erläuterte die Kanzlei Prinz. Unterlassen muss von Kienlin auch einen indirekten Hitler-Vergleich. Auch Hans Saler wird die Verbreitung der These untersagt, Messner trage auf Grund seines bergsteigerischen Ehrgeizes eine Mitverantwortung am Tod seines Bruders. "Unsere Anwälte prüfen derzeit sorgfältig, ob und in welchem Umfang Rechtsmittel eingelegt werden sollen", sagte A1-Verleger Völkmann. "Von ursprünglich 24 Verbotsanträgen Messners hat das Gericht nur elf stattgegeben." Messner
bezeichnete die Buch-Veröffentlichungen als "Rufmord-Kampagne".
©general-anzeiger bonn 2003
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Reinhold Messner, Grenzgänger
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